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UMWELT/1523: EU-Kommission darf gemeinsames Naturerbe nicht in Frage stellen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juli 2015

EU-Kommission darf gemeinsames Naturerbe nicht in Frage stellen


Morgen endet die Bürgerbefragung der europäischen Kommission zu den EU-Naturschutzrichtlinien. Dazu erklären Steffi Lemke MdB, Sprecherin für Naturschutz und Martin Häusling MdEP, Mitglied im EU-Umweltausschuss:

Bereits heute haben mehr als 400.000 Menschen ihre Stimme für eine Stärkung des Naturschutzes erhoben. Die große Beteiligung ist ein starkes Signal nach Brüssel, dass am bestehenden Naturschutzrecht nicht gerüttelt werden darf. Die jahrelangen Naturschutzbemühungen und die Zukunft der mehr als 27.000 Schutzgebiete mit ihren Rastgebieten für Millionen von Zugvögeln müssen europaweit weiterhin sichergestellt bleiben. Unsere kostbare Natur wird durch diese wichtigen europäischen Gesetze geschützt. Tiere, Pflanzen und einmalige Naturgebiete sind auf diese Regelwerke angewiesen. Sie dürfen nicht aufs Spiel gesetzt oder ausgehöhlt werden.

Mit der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Natura 2000) besitzen Deutschland und Europa ein weltweit einzigartiges Schutzgebietsnetzwerk von enormer Bedeutung für den Artenreichtum. Doch durch die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission zum sogenannten "Fitness-Check" laufen wir Gefahr, das weltweit größte Schutzgebietsnetzwerk und alle Errungenschaften im Arten- und Naturschutz zu verlieren. Würden die Richtlinien oder auch nur einer ihrer Anhänge geändert, müsste das komplette Regelwerk jahrelange politische Verhandlungen durchlaufen, in denen alle Einzelaspekte zur Disposition stünden. Entscheidende Schutzbemühungen würden um Jahre verzögert, neue Ausnahmen und Schlupflöcher würden entstehen und die Lage und der Status von Schutzgebieten blieben auf Jahre erneut unklar.

Was Europas Biodiversität braucht, ist die zügige Umsetzung und Kontrolle der bestehenden Regeln, nicht das Opfern dieser Regeln zugunsten einzelner Lobbyinteressen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die EU-Kommission die Stimmen der mehr als 400.000 Bürgerinnen und Bürger hört und nicht das gemeinsame Naturerbe in Frage stellt.

Zur Konsultation:
Noch bis zum 24. Juli läuft die Online-Konsultation zur Zukunft der EU-Naturschutzgesetzgebung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen teilzunehmen. Entweder hier:
http://ec.europa.eu/environment/consultations/nature_fitness_check_en.htm
oder bei einem One-Klick Verfahren der Umweltverbände:
www.naturealert.eu/de

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Juli 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2015

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