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UMWELT/1614: Mehrwegsystem - Hendricks setzt weiteren Sargnagel


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Juni 2016

Mehrwegsystem: Hendricks setzt weiteren Sargnagel


Zur freiwilligen Vereinbarung zwischen der Getränkeindustrie und Umweltministerin Hendricks zur Kennzeichnung von Einweggetränken an Regalen erklärt Peter Meiwald, Sprecher für Umweltpolitik:

Diese Vereinbarung ist ein Geschenk an die Großen der Getränkeindustrie. Im Kampf gegen die immer weiter sinkenden Mehrwegquoten im Getränkehandel ist sie viel zu schwach.

Denn der Anteil an Mehrwegflaschen sinkt seit Jahren, bei Erfrischungsgetränken in Deutschland sind es nur noch dramatische 31,1 Prozent. Dabei hat sich Deutschland ein Ziel von mindestens 80 Prozent Mehrwegflaschen gesetzt Das ist ökologisch sinnvoll und sichert Arbeitsplätze. Dieses Ziel wird seit Jahren verfehlt.

Dafür müssten unverständliche Ausnahmen für diverse Getränke abgeschafft werden. Wir brauchen klare, unmissverständliche Auszeichnungen auf den Flaschen, die das System vereinfachen und kundenfreundlicher machen. So aber setzt das Ministerium mit dieser Vereinbarung einen weiteren Sargnagel auf das Mehrwegsystem.

Es wird gar nicht erst versucht die in der Verpackungsverordnung vorgegebenen Mehrwegquoten endlich auch im Markt durchzusetzen - also eine Weiterentwicklung des Einwegpfandes zu einer ökologischen Lenkungsabgabe auf Einwegverpackungen. Durch die Verpflichtung des Handels zur Auszeichnung am Regal in den Läden wird das Mehrwegsystem weiter an den Rand gedrängt. Die in den Supermärkten durch die Regelkennzeichnung anfallende Mehrarbeit droht dazu zu führen, dass auch noch die letzten Mehrwegflaschen ausgelistet werden.

Eine anspruchsvolle Umweltpolitik und eine Stärkung des ökologisch vorteilhaften Mehrwegsystems wird den Interessen von Handel und Großabfüllern geopfert.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Juni 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2016

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