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UMWELT/1692: Braunkohleabbau - Unabhängiges Gutachten muss Klarheit über Folgekosten schaffen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Juni 2017

Folgekosten des Braunkohleabbaus: Unabhängiges Gutachten muss Klarheit über zukünftige Kosten schaffen


Zur heutigen Unterzeichnung des 6. Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung alter DDR-Tagebaue mit Bundesumweltministerin Hendricks, Bundesfinanzminister Schäuble und den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, erklärt Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimapolitik:

Es ist gut und notwendig, dass der Bund heute seinen finanziellen Beitrag zur Sanierung der ökologischen und bergbaulichen Altlasten der alten DDR-Braunkohletagebaue mit den betroffenen Bundesländern besiegelt hat. Damit erhält die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) die Mittel, um auch von 2018 bis 2022 ihre wichtige Arbeit fortsetzen zu können. Dass nunmehr schon ein sechstes Abkommen notwendig ist, zeigt: Braunkohlesanierung ist ein Fass ohne Boden. Es werden noch viele Abkommen folgen müssen, denn insbesondere die Sulfat- und Eisenhydroxidbelastung der Spree wie auch die Wiederherstellung des Wasserhaushalts in den betroffenen Regionen sind nicht in den Griff zu bekommen. Hier erweist es sich als zunehmend schwierig, zu unterscheiden, ob die Schäden von alten oder von aktiven Tagebauen stammen.

Und immer offenkundiger wird: Die Bundesregierung scheut sich, den gesamten Umfang der noch bevorstehenden Sanierungskosten zu ermitteln. Denn damit würde sie das ganze Ausmaß der Folgekosten der Braunkohleverstromung auf den Tisch legen müssen. Diese Vertuschungsstrategie darf so nicht weitergehen. Es braucht ein unabhängiges Gutachten, um Transparenz zu schaffen, welche Kosten für die Schädenbeseitigung noch anstehen. Dringend notwendig ist ein solches Gutachten zudem, um unterscheiden zu können, welche Schäden auf aktive und welche auf alte Tagebaue zurückzuführen sind. Denn nur so kann verhindert werden, dass Steuermittel für Schäden eingesetzt werden, die der aktuelle Kohlebergbau verursacht und von den heutigen Betreibern zu bezahlen sind.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juni 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2017

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