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WIRTSCHAFT/2350: Mietrechtsreform schränkt Mieterrechte zu stark ein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Januar 2013

Mietrechtsreform schränkt Mieterrechte zu stark ein



Zur Kritik des Deutschen Mieterbundes an der aktuellen Mietrechtsreform erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik:

Zu Recht kritisiert der Deutsche Mieterbund die Mietrechtsreform. Unter dem Deckmantel der energetischen Modernisierung schränkt sie die Rechte von Mieterinnen und Mietern unverhältnismäßig ein und begeht mit dem Mietminderungsausschluss auf drei Monate gleichzeitig einen Systembruch im Mietrecht. Wenn mietrechtliche Stellschrauben zu Gunsten der energetischen Modernisierung verstellt werden, müssen angesichts der vielerorts angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten gleichzeitig die Mieterschutzrechte angepasst werden. Nur so ist eine gerechte Verteilung der Lasten möglich. Mieter- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Auch mit den Regelungen zu den "Mietnomaden" schießt die Mietrechtsreform über das Ziel hinaus. So kann jetzt ein Mietvertrag ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Kaution im Zahlungsverzug ist. Damit werden Mieterrechte untergraben.

Außerdem führt die Reform mit der "Sicherungsanordnung" ein problematisches neues Rechtsinstrument ein. Mit der Sicherungsanordnung kann ein Gericht schon vor dem Hauptsacheverfahren anordnen, dass der Mieter einen Geldbetrag hinterlegen muss, auf den der Vermieter nur möglicherweise einen Anspruch hat. Hinterlegt der Mieter das Geld nicht, so kann der Vermieter die Wohnung räumen lassen. Seinen Räumungsanspruch kann er durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen, mit der bloßen Begründung, dass der Mieter das Geld nicht hinterlegt hat. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es dabei gar nicht an. So gibt es zwei Verfahren, nämlich die Anordnung der Sicherungsleistung und das Räumungsverfahren, aber keine Beweiserhebung. Vollendete Tatsachen werden geschaffen, ohne dass jemals ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wurde. Der Mieter sitzt auf der Straße. Das schafft gerichtlich festgestellte Zahlungspflichten für Mieter, die auf nur kursorischer Prüfung und prognostizierten Erfolgsaussichten einer Klage basieren. Das ist ein systematischer Bruch im Zivilprozessrecht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Januar 2013, Nr. 0001/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2013