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WIRTSCHAFT/2483: Bundesregierung muss in Sachen Netzneutralität nachziehen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. April 2014

Bundesregierung muss in Sachen Netzneutralität nachziehen



Zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament zur Netzneutralität erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Netzpolitik:

Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments ausdrücklich. Einmal mehr hat das Parlament der Kommission die rote Karte für eine Politik gezeigt, die die Interessen einiger großer Unternehmen vor die der Bürgerinnen und Bürger Europas stellt.

Anhaltende Angriffe auf die Netzneutralität drohen das offene und freie Internet nachhaltig zu gefährden. Aus einer völlig falsch verstandenen Wirtschaftsnähe weigern sich Bundesregierung und Europäische Kommission beharrlich, das Prinzip der Netzneutralität effektiv gesetzlich abzusichern.

Die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Übertragung von Datenpaketen war nicht nur essenziell für die bisherige Entwicklung des offenen Internets, sie ist zugleich auch von entscheidender Bedeutung für dessen künftige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung.

Viel zu lang hat die Bundesregierung auf die Europäische Ebene verwiesen, um sich so vor einer effektiven gesetzlichen Regelung auf Bundesebene zu drücken. Hiermit muss nun endlich Schluss sein. Die bisher von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zum Schutz der Netzneutralität reichen absolut nicht aus. Die Gefahr eines "Zwei-Klassen-Internet" ist real, in dem die Daten desjenigen, der mehr zahlen kann, priorisiert werden.

Die Einführung von "Managed Services" bedeutet immer Diskriminierung. Das weiß auch die Bundesregierung. Sie muss endlich eine Regelung vorlegen, die tatsächlich im Stande ist, eines der grundlegendsten demokratischen Prinzipien der digitalen Welt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger effektiv gesetzlich abzusichern. Hierzu fordern wir sie angesichts der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments noch einmal auf.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. April 2014, Nr. 0278-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2014