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WIRTSCHAFT/2538: Rüstungsexporte - Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechte des Parlaments


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Oktober 2014

Rüstungsexporte: Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechte des Parlaments



Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Informationspraxis der Bundesregierung bei Rüstungsexportentscheidungen erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch die Rüstungsexportkontrolle nicht der Kontrolle durch das Parlament entzogen ist. Durch ihre damalige Berichtspraxis hat die Bundesregierung die Rechte des Bundestages verletzt.

Das Urteil sagt ausdrücklich, dass die Bundesregierung über genehmigte Rüstungsexporte vollumfänglich Auskunft erteilen muss. Hierzu gehört laut Urteil die Art und Anzahl der exportieren Kriegswaffen und das Empfängerland. Hierüber berichtet die Bundesregierung erst seit kurzem. Laut Urteil kann die Bundesregierung außerdem die Namen der beteiligten Unternehmen nennen. Das erfolgt bisher nicht. Wir hoffen, dass die Bundesregierung das schnell umsetzt und die Berichterstattung an dieser Stelle verbessert.

Enttäuschend ist die Entscheidung hinsichtlich der Vorbescheide. Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesverfassungsgericht die praktische Wirkung der Vorbescheide zum Anlass nimmt, die Kontrollrechte auch darauf zu erstrecken. Wir bedauern, dass das Gericht den Wettbewerbsinteressen der Rüstungsindustrie den Vorrang vor den Informationsrechten des Bundestages und seiner Abgeordneten einräumt. Auch eine außen- und sicherheitspolitische Begründung der Exportgenehmigungen hält das Bundesverfassungsgericht für entbehrlich. Umso entschlossener werden wir uns auf politischer Ebene für eine restriktivere Rüstungsexportpolitik einsetzen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Oktober 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2014