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WIRTSCHAFT/2609: CETA - Handelsabkommen ohne Klageprivilegien möglich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Oktober 2015

CETA: Handelsabkommen ohne Klageprivilegien möglich


Zu dem von Foodwatch veröffentlichten CETA-Verhandlungsmandat erklären Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz:

Die Veröffentlichungen von Foodwatch bestätigen uns in einem sehr zentralen Punkt: Handelsabkommen sind sehr wohl ohne Klageprivilegien möglich. Sie sind nachweislich keineswegs so unverzichtbar, wie sie von Sigmar Gabriel und der CDU dargestellt werden. Die EU-Kommission und die Bundesregierung sollten sich besinnen, und sich dafür einsetzen, dass diese Klauseln aus dem Abkommen gestrichen werden. Einem CETA mit privaten Schiedsgerichten werden wir nicht zustimmen.

Es ist bedenklich, dass sich jetzt - nachdem Foodwatch durch die Veröffentlichung des Mandates eine öffentliche Diskussion erst ermöglicht hat - Abgeordnete der CDU hinstellen und verkünden NGOs wie Foodwatch seien undemokratisch. Das zeugt von einem merkwürdigen Verständnis von Demokratie und bürgerschaftlichem Engagement. Hier werden hunderttausende Menschen, die sich für unserer Demokratie engagieren verunglimpft.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

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