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WIRTSCHAFT/2910: Bundesregierung setzt kurzsichtige Rüstungsexportpolitik fort


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. März 2020

Bundesregierung setzt kurzsichtige Rüstungsexportpolitik fort


Zu den Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrats erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:

Nach den Rekordexportzahlen in 2019 geht es in diesem Jahr mit umfangreichen Kriegswaffenexporten an Drittstaaten in Konfliktregionen weiter. Ägypten wird durch ein deutsches U-Boot strategisch gestärkt, obwohl es den Bürgerkrieg im Nachbarland Libyen durch Unterstützung von General Haftar befeuert. Katar, dass sich wiederum in Konflikt mit seinen Nachbarn befindet und seit 2015 über mehr als 60 Leopard II Kampfpanzer verfügt, erhält von Rheinmetall entsprechende Munition im Wert von 179 Millionen Euro über die Tochterfirma in Italien, die auch die Munition für den Jemenkrieg liefert.

Auch die Spannungen zwischen den beiden Atommächten Indien und Pakistan hindert die Bundesregierung offensichtlich nicht daran, beide Seiten mit Kampflugzeugen zu versorgen. Und selbst die Menschenrechtslage auf den Philippinen scheint die Bundesregierung nicht davor abzuschrecken, den Export von Lenkflugkörpern zu genehmigen.

Dass alle Beteiligten bereits in den vergangenen Jahren Kriegswaffen aus Deutschland erhalten haben, macht es nicht besser. Diese Aufrüstungsspirale ist verantwortungslos. Sie widerspricht den eigenen Grundsätzen der Bundesregierung und dem Gemeinsamen Standpunkt der EU.

Wir brauchen endlich ein verbindliches Rüstungsexportkontrollgesetz mit funktionierenden Kontrollmechanismen und Klagebefugnissen vor deutschen Gerichten. Die Rüstungsindustrie muss sich endlich wieder auf die Ausrüstung der eigenen und der europäischen Streitkräfte konzentrieren, statt Despoten in aller Welt zu beliefern, Konflikte zu befeuern und Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. März 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2020

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