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ARBEIT/672: SPD verhindert steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. November 2012

SPD verhindert steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern

Verdienst darf den Arbeitnehmern nicht wegbesteuert werden



Der Vermittlungsausschuss hat am gestrigen Mittwochabend das Gesetz zum Abbau der kalten Progression erneut vertagt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister:

"Die Steuerzahler profitieren über Lohnerhöhungen und steigende Renten von einem steten Wirtschaftswachstum. Die Arbeitslosenzahlen sind die niedrigsten seit der Wiedervereinigung und selbst die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist gesunken.

Dieser Verdienst darf den Arbeitnehmern nicht wegbesteuert werden. Damit den Steuerzahlern ihr Verdienst in vollem Umfang zu Gute kommt, hat die christlich-liberale Koalition ein Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Das Gesetz würde einen verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 35.000 Euro Bruttoarbeitslohn in 2013 um 72 Euro und ab dem Jahr 2014 jährlich um 198 Euro entlasten.

Die SPD will den Steuerzahlern diese Entlastung vorenthalten. Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde gestern erneut vertagt.

Auf die SPD ist kein Verlass. Kanzlerkandidat Steinbrück hat angekündigt, wenigstens den Grundfreibetrag auf das verfassungsmäßig gebotene Niveau anheben zu wollen. Dies würde bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 35.000 Euro Bruttoarbeitslohn im Jahr 2013 nur noch zu einer Entlastung von 46 Euro und ab dem Jahr 2014 nur noch zu einer Entlastung von 134 Euro führen. Doch selbst dieses Zugeständnis wurde nicht gemacht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012