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ARBEIT/707: Funktionierendes System der Lohnfindung durch die Sozialpartner weiter ausbauen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Oktober 2013

Funktionierendes System der Lohnfindung durch die Sozialpartner weiter ausbauen

Tarifpartner sind in der Lage und willens, passgerechte Regelungen zu finden



Im Mittelpunkt des Welttages für menschenwürdige Arbeit am heutigen Montag steht die faire Bezahlung von Beschäftigten in Deutschland und weltweit. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Peter Weiß:

"Unionsgeführte Bundesregierungen haben mit dem Ausbau der tariflichen Branchenmindestlöhne in Deutschland entscheidende Impulse gegen Lohndumping und für eine faire Bezahlung etwa von Bauarbeitern, Pflegehilfskräften, Gebäudereinigern oder Wachleuten gesetzt. Insgesamt gibt es bereits in 13 Branchen mit vier Millionen Beschäftigten solche Mindestlöhne.

In allen diesen Branchen haben die Tarifvertragsparteien gezeigt, dass sie in der Lage und willens sind, passgerechte Regelungen zu finden. Im Gegensatz zu staatlichen Lohnfestsetzungen gewährleisten auf Verhandlungen basierende Löhne außerdem, dass es keine negativen Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit gibt. Die Beschäftigten profitieren hiervon auch dadurch, dass die vereinbarten tariflichen Mindestlöhne in den meisten Fällen über dem zur Diskussion stehenden staatlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen.

Statt auf staatliche Lösungen zu setzen und die Tarifpartner zu entmachten, wollen wir deshalb die Möglichkeiten der Sozialpartner zum Abschluss weiterer Branchenregelungen verbessern und diese zugleich dort, wo keine Tarifverträge zum Tragen kommen, gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen den Auftrag erhalten, für diese Bereiche gemeinsam einen allgemeinen tariflichen Mindestlohn auszuhandeln.

Dass diese Strategie richtig ist und funktioniert, wurde soeben wieder am Beispiel des unter der unionsgeführten Bundesregierung zum 1. August 2010 erstmals eingeführten Mindestlohns für Pflegehilfskräfte deutlich. Nachdem dieser seither erfolgreich zur Anwendung gekommen ist, haben Mitarbeiter- und Dienstgeberseite der Caritas jetzt die Einberufung der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zur Aushandlung eines Mindestlohnes bekannt gegeben. Sie wollen damit frühzeitig die Voraussetzungen für eine Anschlussregelung nach Auslaufen des geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrages Ende 2014 zu schaffen.

Im Hinblick auf die harte, verantwortungsvolle Arbeit, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenpflege leisten, und auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des weiter wachsenden Bedarfs an qualifizierten und motivierten Pflegekräften kann das Ziel nur lauten, die Pflege möglichst attraktiv zu machen. Hierzu gehört auch eine faire Bezahlung. Den Beteiligten bei der Caritas ist für ihre Initiative zu danken."


Hintergrund:

Der Mindestlohn in der Pflegebranche basiert auf einer Kommissionsempfehlung. Mit der Kommissionslösung hat der Gesetzgeber den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen. Viele Pflegeeinrichtungen unterstehen kirchlichen und karitativen Trägern, die bei der Festsetzung der Löhne einen Sonderweg verfolgen. Deren Mitarbeiter- und Dienstgeberseite sind wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einbezogen. Die Empfehlung der Kommission kann laut Gesetz vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur als Ganzes übernommen und in einer Verordnung umgesetzt oder abgelehnt werden. Bis Ende 2014 gilt noch ein Mindestlohn von 9 Euro (West) bzw. 8 Euro (Ost).

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2013