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ARBEIT/711: Kein Staatsprivileg bei der Zeitarbeit einführen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. November 2013

Kein Staatsprivileg bei der Zeitarbeit einführen

Bürokratie abbauen



Die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben am heutigen Freitag den Antrag "Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung" in den Bundesrat eingebracht. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:

"Ein Staatsprivileg bei der Zeitarbeit ist abzulehnen. Bürokratieaufwand, der Unternehmen zugemutet wird, ist auch von Ländern und Kommunen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, zu erbringen.

Statt sich über Bürokratieprivilegien für die eigenen Unternehmen Gedanken zu machen, sollten wir lieber darüber nachdenken, wie Bürokratie für alle abgebaut werden kann.

Mehrere SPD-geführte Bundesländer wollen die öffentlichen Arbeitgeber durch eine Art "Staatsprivileg" von den ihrer Ansicht nach zu bürokratischen und aufwendigen Regelungen für Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung befreien.

Die verschärften Regelungen zur Missbrauchsbekämpfung in der Zeitarbeit waren 2011 von der christlich-liberalen Bundesregierung zu Recht eingeführt worden. Ausgerechnet dagegen ziehen nun SPD-geführte Bundesländer zu Felde, nicht um Vereinfachungen für alle Arbeitgeber zu erwirken, sondern ausschließlich und exklusiv für Arbeitgeber der öffentlichen Hand. Dies ist nicht hinnehmbar-

Offenbar scheut die öffentliche Hand hier jene Belastungen, die der privaten Wirtschaft konsequent abverlangt werden. Eine solche Vorzugsbehandlung ist unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt ebenso wie die Europäische Leiharbeitsrichtlinie für öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen. Öffentlichen Arbeitgebern wird ohnehin ein vereinfachtes Antragsverfahren ermöglicht, indem auf bestimmte Unterlagen wie einen Handelsregisterauszug und einen Gesellschaftsvertrag verzichtet wird. Weitere geforderte Privilegierungen, wie etwa ein Gebührenprivileg, sind abzulehnen, u. a. da das Erlaubnisverfahren und die damit zusammen hängenden Kontrollen für Kommunen nicht grundsätzlich weniger aufwendig sind als für andere Arbeitgeber.

Von den Instrumenten zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, wie beispielsweise der Zeitarbeit, profitieren insbesondere Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Wir brauchen faire Regelungen für alle Beschäftigten, egal ob diese in der Privatwirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind.

Staatsprivilegien wären jedenfalls der falsche Weg und ein verheerendes Signal für die Menschen in unserem Land. Der Antrag der Bundesländer sollte daher abgelehnt werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2013