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ARBEIT/850: Wichtige Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. März 2020

Wichtige Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld

Unterstützung von Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind


Der Deutsche Bundestag berät am Freitag in 1. Lesung die geplanten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist in sehr guter Verfassung. Zurzeit ist aber nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus Unternehmen in Deutschland treffen wird und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Sollte sich die Lage verschärfen, will die Koalition schnell und passgenau reagieren können. Das kann über Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erreicht werden. Deswegen werden zunächst Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:

  • Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent.
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer.
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

Bei der Bundesagentur für Arbeit liegen zurzeit rund 26 Milliarden Euro in der Rücklage - so viel wie noch nie. Deshalb sind wir auf eine mögliche Krise am Arbeitsmarkt besser vorbereitet als je zuvor."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2020

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