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AUSSEN/1159: Urteil zu Basescu ist ein Gewinn für den Rechtsstaat


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. August 2012

Urteil zu Basescu ist ein Gewinn für den Rechtsstaat

Victor Ponta kündigte an, das Urteil des Verfassungsgerichtes zu akzeptieren



Das Referendum über die Amtsenthebung des rumänischen Präsidenten Traian Basescu ist vom Verfassungsgericht des Landes für ungültig befunden worden. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:

"Das Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtes macht deutlich, dass die von der Regierung Victor Ponta unternommenen Versuche, Präsident Traian Basescu unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien des Amtes zu entheben, endgültig gescheitert sind. Die Koalition aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen hat Machtpolitik über das geltende Gesetz gestellt und damit dem Ansehen Rumäniens Schaden zugefügt.

Ministerpräsident Ponta hat angekündigt, das Urteil des Verfassungsgerichtes zu akzeptieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt Herrn Ponta beim Wort und geht davon aus, dass sich seine Regierung künftig keiner zweifelhaften Methoden mehr bedienen wird. Rumänien ist als Mitglied der Europäischen Union zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipen verpflichtet. Es muss für den Ministerpräsidenten eines EU-Mitgliedsstaates selbstverständlich sein, diese Prinzipien zu achten und zu verteidigen, ohne dass das obersten Gericht seines Landes ihn daran erinnern muss."

Hintergrund:
Die von der Regierung Ponta eingeleitete Volksabstimmung über den Verbleib Basescus im Präsidentenamt fand am 29. Juli statt. Damit das Referendum Gültigkeit erlangt hätte, hätten mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten ihr Votum abgeben müssen. Mit einer tatsächlichen Beteiligung von 46,2 Prozent wurde dieses Quorum jedoch verfehlt. Sowohl Ministerpräsident Ponta als auch Interimspräsident Crin Antonescu hatten das Ergebnis angezweifelt. Das rumänische Verfassungsgericht hat nun bestätigt, dass die Abstimmung nicht gewertet werden und Basescu rechtmäßig in sein Amt zurückkehren kann.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2012