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AUSSEN/1247: Russisches Gesetz gegen "Homosexuellen-Propaganda" ist weiterer Rückschritt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2013

Russisches Gesetz gegen "Homosexuellen-Propaganda" ist weiterer Rückschritt

Entfernung von demokratischen Grundwerten



Das russische Oberhaus hat das umstrittene Gesetz gegen "Homosexuellen-Propaganda" trotz vorhergehender internationaler Kritik verabschiedet. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Das umstrittene Gesetz setzt die Reihe der Entscheidungen gegen die russische Zivilgesellschaft fort.

Mit dem Gesetz gegen "Homosexuellen-Propaganda" entfernt sich Russland einmal mehr von demokratischen Grundwerten. Zu diesen zählen die Achtung der Menschenrechte, das Diskriminierungsverbot und das Recht der freien Meinungsäußerung.

Diese Werte aufzugeben, steht im ärgsten Widerspruch zu den Verpflichtungen, die Russland als Mitglied des Europarates und mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention einging.

Mit großer Sorge beobachten wir seit Jahren die Entwicklung Russlands im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit. Das umstrittene Gesetz setzt die Reihe der Entscheidungen gegen die russische Zivilgesellschaft fort. Im vergangenen Jahr wurde per Gesetz nicht nur die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, die mit ausländischen Partnern kooperieren erheblich eingeschränkt und deren Büros durchsucht, hohe Geldstrafen wurden gegen protestbereite Bürger verhängt, russische Oppositionelle wurden massiv schikaniert, sogar einem Duma- Abgeordneten wurde das Mandat entzogen. Er hatte sich für freie Wahlen eingesetzt und die Straßenproteste gegen Präsident Putin unterstützt. Mit einer Änderung des Verleumdungsparagraphen des russischen Strafgesetzbuches wurde es noch leichter, Journalisten den Mund zu verbieten, um nur Beispiele zu nennen.

Präsident Putin ist dringend aufgefordert, das umstrittene Gesetz gegen "Homosexuellen-Propaganda" nicht zu unterzeichnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013