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AUSSEN/1384: Befehl zur Genitalverstümmelung aller Frauen im Irak ist ungeheuerlich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Juli 2014

Befehl zur Genitalverstümmelung aller Frauen im Irak ist ungeheuerlich

Internationale Gemeinschaft muss Islamisten in die Schranken weisen



Die sunnitischen Fundamentalisten im Irak haben den Vereinten Nationen zufolge angekündigt, alle Frauen genital zu verstümmeln. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Der Befehl, alle irakischen Frauen im Alter zwischen elf und 46 Jahren der Genitalverstümmelung zu unterziehen, entsetzt uns zutiefst. Damit zeigt die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ihr menschenverachtendes Gesicht einmal mehr. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Fatwa, mit der eine Menschenrechtsverletzung ungeahnten Ausmaßes angeordnet wird. Die internationale Staatengemeinschaft ist dringend aufgefordert, sich geschlossen dagegen zu positionieren.

Betroffen sind neuesten Meldungen entsprechend rund vier Millionen Frauen. Viele von ihnen sind noch Kinder. Die IS-Terroristen hatten in den vergangenen Tagen weite Gebiete des Irak unter ihre Kontrolle gebracht, um dort ein 'Kalifat?, also einen Gottesstaat, zu errichten. Die Anordnung eines so schwerwiegenden Verbrechens, wie es die Genitalverstümmelung darstellt, ist eine der ersten Amtshandlungen der Islamisten.

Die erlassene Fatwa lässt Menschenrechtsverletzungen ungeheuren Ausmaßes erwarten. Nach der Vertreibung der Christen aus dem Land geraten nun gezielt und systematisch die Frauen ins Visier der islamistischen Terroristen. Deren Ziel ist es, Todesangst unter der irakischen Bevölkerung zu verbreiten - ein Mittel, das Terroristen eine ungeahnte Macht verleiht. Angst und Schrecken soll ihre Befehlsgewalt garantieren."

Hintergrund:
Eine Fatwa ist ein Rechtgutachten islamischer Gelehrter, die damit in eigener Sache oder im Auftrag eines Herrschers eine Einschätzung zu einer bestimmten Frage des islamischen Rechts abgeben. Mit diesem Rechtsgutachten, das sich auf die Scharia bezieht, wird eine bestimmte Handlung entweder verboten oder für unbedenklich erklärt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014