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BILDUNG/1032: Das neue Aufstiegs-BAföG stärkt die berufliche Bildung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Juli 2019

Das neue Aufstiegs-BAföG stärkt die berufliche Bildung

Wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung


Am vergangenen Samstag hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erste Inhalte der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) öffentlich gemacht. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Stephan Albani:

Albert Rupprecht: "Die vorgesehenen Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung sind ein weiterer Meilenstein zur Stärkung der beruflichen Bildung, die für uns ein Kernthema ist und bleibt. Die berufliche Bildung sichert den Fachkräftenachwuchs und ist beständiger Garant für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Das neue Aufstiegs-BAföG wird noch besser dabei helfen, dass jeder seine Talente auf dem Bildungsweg bestmöglich zur Entfaltung bringen kann. Wir freuen uns auf das parlamentarische Verfahren zu einer Novelle, die aktiv zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung beitragen wird."

Stephan Albani: "Die Berufliche Bildung ist ein wichtiges Anliegen der Arbeit der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Mit der Einigung zum Aufstiegs-Bafög wird das zentrale Versprechen der sozialen Markwirtschaft erneuert, durch Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung den sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Es ist ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass wir die berufliche wie die akademische Ausbildung stärken.

Die Erlassregeln für Darlehen werden deutlich großzügiger ausfallen und so noch mehr Menschen motivieren, eine Aufstiegsqualifizierung aufzunehmen. Die Darlehen werden sogar vollständig erlassen, wenn ein Betrieb übernommen oder gegründet wird. Ein starkes Zeichen für Existenzgründer und kleine Unternehmen. Ab 2023 sollen die Darlehen dann auch ohne Zinsen gewährt werden. Ich freue mich besonders über die verbesserten Bedingungen für Familien, zur Kinderbetreuung und zur Unterhaltsförderung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2019

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