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BILDUNG/936: Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. November 2015

Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft

Novelle Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Heute berät der Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig:

Albert Rupprecht: "In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden - nicht zuletzt dank des enormen finanziellen Engagements des Bundes unter Führung der Union etwa im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Paktes für Forschung und Innovation. Allein an den Hochschulen konnte die Zahl der Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals von rund 240.200 im Jahr 2005 auf über 381.200 in 2014 erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.

Junge Wissenschaftler sollen sich aber nicht mehr von Halbjahresvertrag zu Halbjahresvertrag hangeln müssen. Um unsachgemäße Kurzbefristungen in der Wissenschaft zu unterbinden, wird sich die Befristungsdauer bei der Qualifizierungsbefristung deshalb künftig an dem für die Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf orientieren und bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung an der Dauer der Mittelbewilligung. Kürzere Laufzeiten von Verträgen müssen aber möglich bleiben, wenn es dafür gute Gründe gibt, beispielsweise für Verlängerungen kurz vor Abschluss einer Doktorarbeit oder eines Projekts.

Dabei ist klar, dass die Gesetzesnovelle nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Den notwendigen strukturellen Reformschub für die systematische Schaffung transparenter und zuverlässiger Karrierewege für die besten Köpfe können wir nur durch die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten bewirken. Dafür setzen wir uns als Unionsfraktion mit Nachdruck ein."


Alexandra Dinges-Dierig: "Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu verbessern. Der wissenschaftliche Nachwuchs braucht aber mehr als gesetzliche Regeln. Zuverlässige Wege in der Wissenschaft müssen vor Ort geschaffen werden, an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dort muss Personalentwicklungsplanung betrieben, müssen Karriereoptionen aufgezeigt und Stellen bereitgestellt werden. Das geht nicht über Nacht, aber es muss passieren.

Wir als Unionsfraktion machen uns deshalb dafür stark, mit einem Tenure-Track-Programm entscheidende Reformimpulse zu geben. Die von den Koalitionsfraktionsspitzen im April in Aussicht gestellte eine Milliarde Euro über zehn Jahre ab 2017 muss vollständig für ein solches Programm, das derzeit von Bund und Ländern verhandelt wird, verwendet werden. Nur so können wir nachhaltige Veränderungen anschieben, die Karrierechancen für junge Forscherinnen und Forscher substanziell verbessern und die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems weiter stärken. Die Länder sowie die Hochschulen und Forschungseinrichtungen selbst bleiben bei alledem an erster Stelle in der Pflicht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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