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FINANZEN/1043: Verbesserung der Absicherung von Landwirten durch steuerliche Anerkennung und Befreiung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Oktober 2012

Verbesserung der Absicherung von Landwirten durch steuerliche Anerkennung von Mehrgefahrenversicherungen und zehnjährige Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge

Es gilt ein besonderer Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme



Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Patricia Lips:

"Die Koalitionsfraktionen haben eine wichtige Neuerung zugunsten der deutschen Landwirte durchgesetzt: Dabei geht es um sog. Mehrgefahrenversicherungen, die für eine Absicherung der Landwirte bei Frost, Starkregen oder Überschwemmung sorgen. Diese sollen den gleichen steuerlichen Erleichterungen unterliegen, die bereits für Hagelversicherungen gelten.

Künftig gilt für alle bedeutenden landwirtschaftlichen Risiken, einschließlich des Hagelschlags: Es kommt nicht der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf die Versicherungssumme zur Anwendung. Sondern es gilt ein besonderer Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme.

Hierfür gibt es gute Gründe: Für den Landwirt macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob die Ernte durch Hagelschlag oder z. B. durch Überschwemmungen vernichtet wurde. Er ist von allen Naturkatastrophen gleichermaßen bedroht.

Durch die Ausweitung der besonderen steuerlichen Regelungen für die Hagelversicherung erhoffen wir uns auch eine Entlastung der Allgemeinheit. Denn bislang musste bei drastischen Naturkatastrophen immer auch der Staat für die Behebung und Kompensation der Schäden einspringen. Künftig wird der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen deutlich attraktiver. Bei einer Verwirklichung des Risikos haben dann die Versicherungsunternehmen für den Schadensfall aufzukommen.

Desweiteren enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Förderung der E-Mobilität: E-Fahrzeuge profitieren künftig von einer zehnjährigen Steuerbefreiung. Diese Maßnahme soll den Verkauf von umweltfreundlichen E-Fahrzeugen ankurbeln."


Hintergrund:

Das Verkehrsteueränderungsgesetz enthält Maßnahmen sowohl zum Versicherungsteuerbereich, als auch zum Kraftfahrzeugsteuerbereich. Die meisten Maßnahmen sind eher technischer Natur. Die Koalitionsfraktionen haben gegenüber dem Regierungsentwurf noch für eine Reihe von Änderungen gesorgt.

Zu dem wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs (neben den bereits erwähnten Maßnahmen):

  • Die zunächst vorgesehene Besteuerung von (verwirklichten) Selbstbehalten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht umgesetzt. Der entsprechende Vorschlag fügt sich nach eingehender Prüfung der Koalitionsfraktionen nicht in die bisherige Systematik des Versicherungsteuergesetzes ein. Denn der Versicherer übernimmt hier kein Risiko.
  • Der Geltungsbereich des Versicherungsteuergesetzes wird konkretisiert. Er erstreckt sich über den Festlandsockel hinaus auf die sog. ausschließliche Wirtschaftszone erweitert (200 Seemeilen ab einer bestimmten Basislinie). Für Offshore-Windparks gilt eine Übergangsregelung, die es Ihnen ermöglicht, sich bis 2014 auf die neue Rechtslage einzustellen.
  • Mitte 2009 wurde die Kfz-Steuer auf eine CO2- und hubraumbezogene Bemessung umgestellt. Für davor zugelassene PKW blieb es bei der Steuerbemessung nach Schadstoffemissionen und nach Hubraum. Gemäß einem gesetzlichen Auftrag sollte die Besteuerung dieser Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2013 auf die Systematik der CO2-orientierten Neuregelung umgestellt werden.
  • Umfangreiche Prüfungen der CO2-Datenbasis haben ergeben, dass rechtssichere, belastbare Werte für rund zwei Drittel des so genannten Altbestandes nicht vorliegen. Die Maßnahme kann daher nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird der gesetzliche Auftrag aufgehoben.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet und am Freitag, den 23. November 2012 im Bundesrat behandelt. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012