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FINANZEN/1083: Komplett neues Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2013

Anpassung des Investmentsteuerrechts, Erleichterungen für Pensionseinrichtungen und intensivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet

Komplett neues Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager



Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Anpassung des Investmentsteuerrechts an den neuen Rechtsrahmen für Investmentfonds beschlossen (AIFM-Steueranpassungsgesetz). Gleichzeitig sollen das Steuerrecht zugunsten von Pensionseinrichtungen und Brandunterstützungsvereinen geändert und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung intensiviert werden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:

"Auslöser für die Anpassungen im Investmentsteuerrecht ist das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz, dass diese Woche ebenfalls im Bundestag verabschiedet wird. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz werden ein komplett neues Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen und die Aufsicht über Investmentfonds deutlich verschärft. Mit den Änderungen im Investmentsteuerrecht werden die steuerlich notwendigen Änderungen nachvollzogen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentfondsbereich eingeschränkt.

Gleichzeitig wird eine neue Rechtsform zur Bündelung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsvermögen, die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt. Damit kommen wir einem langjährigen Bedürfnis der Wirtschaft nach. Künftig können Unternehmen, die international tätig sind, ihre auf mehrere Länder verteilten Pensionsvermögen in einem zentralen Vehikel zusammenführen. Steuerrechtliche Hindernisse, die bisher bestanden, haben wir aus dem Weg geräumt. Hiermit stärken wir Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wie etwa Pensionskassen. Die Gesetzesformulierung haben wir so eng gefasst, dass ungerechtfertigte Steuergestaltungen vermieden werden.

Im Rahmen dieses Gesetzes wollen wir außerdem einige mit dem Investmentsteuerrecht nicht zusammenhängende Regelungen umsetzen, die zügig angegangen werden müssen.

Dabei geht es um die Umsetzung des sogenannten FATCA-Abkommens und damit um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die in Form von Kapitalanlagen im Ausland geschieht. Ein Abkommen Deutschlands mit den USA zu einem automatischen Informationsaustausch steht kurz vor der Unterzeichnung. Dieses Abkommen ist zugleich Vorbild für einen generellen automatischen Informationsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene, für den die Bundesregierung sich mit Nachdruck einsetzt. In dem vorliegenden Gesetzgebungsverfahren haben wir die nötigen innerstaatlichen Änderungen im Steuerrecht veranlasst, damit die Verpflichtungen aus solchen Abkommen erfüllt werden können.

Schließlich war uns wichtig, steuerliche Erleichterungen für die ländlichen Brandunterstützungsvereine gesetzlich zu verankern. Zum Beispiel war bisher nur im Verwaltungswege vorgesehen, dass von der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bei Unterstützungsleistungen, die nicht in Geld bestehen, abgesehen wird. Diese Erleichterungen nehmen wir nun in das Gesetz selbst auf und schaffen hiermit Rechtssicherheit."


Hintergrund:

Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht und der durch verschiedene Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP ergänzt wurde, sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

• Durch das parallel laufende AIFM-Umsetzungsgesetz wird eine neue Rechtsform zur Bündelung der Pensionsverpflichtungen und Pensionsvermögen von Unternehmen ("Investment-Kommanditgesellschaft") eingeführt. Mit dem AIFM-Steueranpassungsgesetz werden die steuerlichen Begleitregelungen dazu auf den Weg gebracht. Insbesondere soll die Gesellschaft, die die Pensionsvermögen aus verschiedenen Ländern lediglich verwaltet, selbst kein Steuersubjekt sein. Zur Vermeidung von Gestaltungen werden diese Gesellschaften auf Zwecke der Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt.

• Zur Umsetzung des FATCA-Gesetzes (mit dem "Foreign Account Tax Compliance Act" der USA sollen sich ausländische Finanzinstitute verpflichten, der US-Steuerbehörde Informationen über Kunden mit US-Steuerbezug zur Verfügung zu stellen) haben sich Deutschland und die USA auf eine völkerrechtliche Vereinbarung geeinigt. Die deutsche Bundesregierung strebt an, auf der Grundlage dieser Entwicklung zu einem allgemeinen Modell für den automatischen Informationsaustausch zu kommen, europäisch und weltweit. Mit der Maßnahme im AIFM-Steueranpassungsgesetz werden die Begleitregelungen erlassen, die für die Ermittlung der personenbezogenen Daten sowie ihre automatische Übermittlung an den anderen Vertragsstaat auf der Basis dieser geplanten völkerrechtlichen Vereinbarungen erforderlich sind.

• Für ländliche Brandunterstützungsvereine waren bisher nur aufgrund einer Verwaltungsanweisung im Billigkeitswege steuerliche Erleichterungen vorgesehen. Mit der Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf den Bund ist dieser Erlass obsolet geworden. Durch eine Gesetzesergänzung stellt die Koalition diese Erleichterungen auf eine sichere Rechtsgrundlage: Von der Erhebung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer wird im Hinblick auf nicht in Geld bestehende Unterstützungsleistungen abgesehen. Des Weiteren gilt ein Freibetrag in Höhe von 5.500 Euro für Umlagen, die im Falle eines akuten Schadensfalles von den Vereinsmitgliedern vereinnahmt wurden.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16. Mai 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013