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FINANZEN/1119: Strafbefreiende Selbstanzeige muss handhabbar bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Mai 2014

Strafbefreiende Selbstanzeige muss handhabbar bleiben

Keine faktische Abschaffung der Selbstanzeige



Die Finanzminister der Länder haben bei ihrer Konferenz am heutigen Freitag einen Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen gefasst. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bettina Kudla, erklären dazu:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Finanzministerkonferenz grundsätzlich an der Selbstanzeige festhalten will. Es ist das effektivste Mittel, um an die hinterzogenen Gelder heranzukommen.

Einig sind wir uns mit den Ländern auch in dem Ziel, die Selbstanzeige noch zielgenauer auszugestalten. Es ist aus unserer Sicht sinnvoll, den Zeitraum, für den sich ein Hinterzieher ehrlich machen muss, in allen Fällen von fünf auf zehn Jahre zu erweitern. Für die Wirksamkeit der Strafbefreiung sollte es außerdem künftig erforderlich sein, dass auch die Hinterziehungszinsen von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Einer Staffelung des Zuschlags bei schwerer Steuerhinterziehung stehen wir offen gegenüber, wenn die Höhe die Selbstanzeige nicht de facto unmöglich macht.

Neben dem Interesse des Staates an der Einnahme der ihm zustehenden Steuern spricht für die strafbefreiende Selbstanzeige ein weiterer Vorteil: Der Hinterzieher wirkt aktiv an der Aufklärung mit und erleichtert damit erheblich die Arbeit der Finanzbehörden. Ansonsten, in einem Strafverfahren, könnte ein Hinterzieher sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen und schlicht schweigen.

Zunächst wird nun das Bundesministerium der Finanzen die Vorschläge der Länder fachlich und rechtlich prüfen. Wir gehen davon aus, dass der Bundesfinanzminister noch in diesem Jahr einen Gesetzgebungsvorschlag - auf Basis des Vorschlags der Länder - vorlegen wird. Im Parlament werden wir die gesamte Thematik dann eingehend beraten. Wichtig ist uns: Bei den Anmeldesteuern müssen wir darauf achten, dass nicht jedes Fehlvergehen, das in einem Massenverfahren vorkommt, sofort zu einer Straftat hochstilisiert wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014