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FINANZEN/1127: Weitere Steuerschlupflöcher werden geschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Juli 2014

Weitere Steuerschlupflöcher werden geschlossen

Neue Regelungen vereinfachen Umsatzsteuer für Bau- und Gebäudereinigerleistungen



Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Das Gesetz stellt die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Betriebsvermögen sicher, wenn Anteilseigner ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Wir garantieren damit, dass in Deutschland geschaffene Werte auch nach einem Umzug ins Ausland nicht der deutschen Besteuerung entzogen werden können.

Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir auch Rechtssicherheit für Bauunternehmen. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen und Gebäudereinigerleistungen führen wir wieder ein. Diese bewährte Regelung war durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zuvor aufgehoben worden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Steuervereinfachung und zur Vermeidung von Steuerbetrug. Bauunternehmern und Gebäudereinigern steht wieder ein sicheres und bewährtes System zur Entrichtung der fälligen Umsatzsteuer zur Verfügung. Gleichzeitig stellen wir mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für diese Leistungen sicher, dass die Betrugsanfälligkeit sinkt.

Wir beseitigen ebenfalls die ungleiche steuerliche Behandlung von Hörbüchern. Zukünftig gilt auch für Hörbücher der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Sie werden damit dem gedruckten Buch gleichgestellt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014