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FINANZEN/1192: Cum-Cum-Geschäften wird ein Ende gemacht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Juni 2016

Cum-Cum-Geschäften wird ein Ende gemacht

Reform der Investmentbesteuerung auf den Weg gebracht


Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Reform der Investmentsteuer abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler:

"Mit dem Gesetz vereinfachen wir die Investmentsteuer und machen das Recht europarechtssicher. Wir unterbinden auch eine Vielzahl unerwünschter Gestaltungen, für die die Investmentsteuer aufgrund ihrer Komplexität besonders anfällig war.

Für Immobilienfonds schaffen wir entgegen dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist, indem die Steuerfreiheit von Wertveränderungen einer Immobilie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erweitert wird. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie mehr als zehn Jahre beträgt.

Darüber hinaus verbessern wir die Anlagebedingungen für Spezialfonds. Ihnen wird es möglich sein, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Damit wird sichergestellt, dass sich für Infrastrukturprojekte weiterhin genügend private Kapitalgeber finden.

Wesentlicher Punkt ist die Verhinderung sog. Cum-Cum-Gestaltungen, um die ungerechtfertigte Erstattung von Kapitalertragsteuererstattungen um den Dividendenstichtag zu erlangen. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wird und der Entleiher nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Wir haben im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf aber die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer in solchen Fällen auf 15 Prozent gesenkt. Damit wird das eigentlich angestrebte Besteuerungsniveau erreicht und wirtschaftlich sinnvolle Geschäfte in diesem Kontext werden nicht unnötig behindert.

Um derartige Gestaltungen noch zielgenauer zu unterbinden, wollen wir in einem der nächsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichgestellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäften einführen. Dabei werden wir zur Vermeidung einer Doppelbelastung eine Ausnahmeregelung von der Missbrauchsbekämpfungsregelung vorsehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2016

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