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FINANZEN/1210: Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird verbessert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Dezember 2016

Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird verbessert

Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) und zuständige Landesbehörden erhalten mehr Kompetenzen


Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:

"Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls verbessert. Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs, der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung erfolgt zugleich eine Stärkung der für die Schwarzarbeitsbekämpfung insgesamt zuständigen Behörden, indem Kompetenzen ausgebaut, Prüfungsbefugnisse vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden vertieft wird. So werden z. B. die Prüfungsbefugnisse - die bereits im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normiert wurden - auf die für die handwerks- und gewerberechtliche Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden ausgedehnt.

Die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein neues IT-Verfahren vereinfacht die Vorgangsbearbeitung und schafft die technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch mit anderen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält zudem einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dieser automatisierte Zugriff wird auch für die Finanzämter wieder ermöglicht. Damit können Daten für die jeweiligen Ermittlungstätigkeiten schneller und effizienter abgerufen werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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