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FINANZEN/1216: Finanzausschuss beschließt Schutz vor Überhitzung auf Immobilienmärkten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. März 2017

Finanzausschuss beschließt Schutz vor Überhitzung auf Immobilienmärkten

Vergabe von Wohnimmobilienkrediten wird erleichtert


Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz abschließend beraten und damit den Weg für die 2./3. Lesung am morgigen Donnerstag frei gemacht. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

"Wir statten die BaFin mit zielgenauen Kompetenzen für den Fall einer Überhitzung der Immobilienmärkte aus. Dabei führen wir auch Bagatellgrenzen und Schwellenwerte ein. Besonders sichere Kredite, die keine Gefahr für die Finanzstabilität in Deutschland darstellen, nehmen wir so aus dem Anwendungsbereich aus und beweisen somit Augenmaß. Diese Ausnahmen haben das Ziel, dass Familien die niedrigen Zinsen auch weiterhin nutzen können, um Wohneigentum zu bilden. Wir brauchen den Wohnungsneubau, den wir auch aus dem Bundeshaushalt massiv fördern.

Das Gesetz des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte zu Problemen bei der Kreditvergabe geführt. Mit den beschlossenen Nachbesserungen beseitigen wir die Hürden für die Kreditvergabe an junge Familien und Senioren. Künftig können Wertsteigerungen von Immobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder stärker berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf schafft auch eine Grundlage, dass die Bundesregierung durch eine Verordnung für Rechtssicherheit sorgen kann."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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