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FINANZEN/1228: Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. April 2018

Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

Reform der Grundsteuer nunmehr zügig angehen


Am morgigen Dienstag fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler:

"Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine der wichtigsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben der kommenden Jahre. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle der Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht wird in seiner Urteilsverkündung Leitplanken aufstellen, die der Gesetzgeber bei einer Neuregelung zu berücksichtigen haben wird.

Besonders spannend ist die Frage, wie lang die durch das Gericht gesetzte Übergangsfrist sein wird. Insbesondere auch hiervon wird abhängen, ob der Bundesratsentwurf, dessen Umsetzung rund 10 Jahre ab Verabschiedung dauern würde, überhaupt als Verhandlungsgrundlage dienen kann, oder ob es zu einem schnellen und einfachen Berechnungsverfahren für die Grundsteuer kommen muss.

Grundlage aller Überlegungen muss sein, dass es zu keiner weiteren Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der Nebenkosten durch die Grundsteuer kommen darf. Belastungssteigerungen um bis das 40-fache - wie erste Verbände in Bezug auf den seit anderthalb Jahren vorliegenden Bundesratsentwurf prognostizieren - sind nicht hinnehmbar und stehen dem Ziel entgegen, bezahlbares Wohnen in Innenstädten auch künftig zu ermöglichen.

Erinnert sei daran, dass die Finanzministerkonferenz schon 2010 einstimmig beschlossen hat, dass Einnahmeerhöhungen bei einer Grundsteuerreform nicht beabsichtigt sind. Das bleibt unser Ziel."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2018

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