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FINANZEN/1243: Beratungen über Milliarden-Entlastungen für Steuerzahler und Familien beginnen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Oktober 2018

Beratungen über Milliarden-Entlastungen für Steuerzahler und Familien beginnen

Entlastungen von rund 10 Mrd. Euro pro Jahr


Am heutigen Donnerstag fand im Bundestag die erste Lesung zum Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG) statt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion Johannes Steiniger:

"Durch sparsame Haushaltsführung und die gute wirtschaftliche Lage sprudeln derzeit die Steuereinnahmen. Einen Teil dieser Einnahmen wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zurückgeben. Insbesondere Familien sollen allein mit diesem Vorhaben bis 2022 um fast 35 Mrd. Euro entlastet werden.

So soll das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro angehoben werden. Damit wird das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind zukünftig je 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro betragen. Auch der Kinderfreibetrag steigt entsprechend.

Zusätzlich gewinnen Familien, aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, durch die Anhebung des Grundfreibetrages und den Abbau der kalten Progression.

Die Effekte der sog. kalten Progression treten nicht mehr ein, da wir die Tarifeckwerte - wie bereits seit 2014 - um die Wirkung der Inflation verschieben wollen. Die kalte Progression soll für 2018 und 2019 wieder (wie auch in den Vorjahren) komplett neutralisiert werden. Für 2019 und 2020 verschieben wir die Tarifeckwerte um 1,84 % (voraussichtliche Inflationsrate für 2018) und um weitere 1,95 % (voraussichtliche Inflationsrate für 2019).

Ferner wird der Grundfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Jahr 2020 auf 9.408 Euro erhöht. Er soll damit um 408 Euro steigen.

Die hier auf den Weg gebrachten Entlastungen können nur ein erster Schritt sein. Eine weitere Steuerentlastung der Leistungsträger mit unteren und mittleren Einkommen ist nötig. So wollen wir das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro anheben. Parallel wird auch der Kinderfreibetrag weiter erhöht. Entsprechendes gilt für den Grundfreibetrag.

Zudem haben wir bereits den Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Soli-Zahler ab 2021 fest im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir müssen darüber hinaus prüfen, ob wir über den Koalitionsvertrag hinaus beim Solidaritätszuschlag schneller und umfänglicher entlasten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2018

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