Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


FINANZEN/1245: Steuerentlastungen gehen weit über Existenzminimumbericht hinaus


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 31. Oktober 2018

Steuerentlastungen gehen weit über Existenzminimumbericht hinaus

Erneute Neutralisierung der kalten Progression


Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den 12. Existenzminimumbericht und den 3. Steuerprogressionsbericht verabschiedet. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

"Das Bundesfinanzministerium hat den 12. Existenzminimum- und gleichzeitig den 3.Steuerprogressionsbericht vorgelegt, die heute im Kabinett verabschiedet wurden. Für das geplante Familienentlastungsgesetz sind diese Berichte eine gute Nachricht. Sie zeigen, dass wir im Gesetzgebungsverfahren bereits gewissenhaft vorgearbeitet haben. Bei der geplanten Anhebung des Kinderfreibetrags gehen wir sogar über die Vorgaben des Existenzminimumberichts hinaus. Die geplanten Erhöhungen liegen deutlich über dem, was der Bericht fordert: Statt der dort geforderten Erhöhung von je 108 Euro 2019 und 2020 erhöhen wir den Kinderfreibetrag jeweils um 192 Euro.

Zusätzlich zu diesen verfassungsrechtlich gebotenen Maßnahmen soll auch das Kindergeld erhöht werden (ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro - eine Entlastung um 1,5 Milliarden Euro im Jahr). Wie schon seit 2014 neutralisieren wir zudem auch 2019 und 2020 die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression in Höhe von rund 3 Milliarden Euro bzw. 3,8 Milliarden Euro. Insgesamt führt das Gesetzespaket zu Entlastungen von rund 10 Milliarden Euro. Hiervon gehen 5,7 Milliarden Euro nicht auf verfassungsrechtliche Vorgaben zurück."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang