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GESUNDHEIT/656: Digitale Möglichkeiten nutzen - Medizinische Versorgung verbessern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Dezember 2015

Digitale Möglichkeiten nutzen - Medizinische Versorgung verbessern

Bundestag stimmt über E-Health-Gesetz ab


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstagabend über das Gesetz zur digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) abstimmen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und die zuständige Berichterstatterin Katja Leikert:

"Mit dem Gesetzentwurf gelingt uns ein wichtiger Schritt, die digitale Vernetzung in unserem Gesundheitssystem voranzutreiben. Es ist keine einfache Aufgabe, eine sichere digitale Infrastruktur für fast 200.000 Ärzte, 20.000 Apotheken, 2.000 Krankenhäuser und mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte aufzubauen. Das hat die schleppende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und einer sicheren Telematik-Infrastruktur in den letzten zehn Jahren gezeigt.

Dabei ist die digitale Vernetzung unverzichtbar, denn sie rettet Leben. In Deutschland sterben immer noch mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen als im Straßenverkehr - etwa weil ein Patient bei verschiedenen Ärzten in Behandlung ist und diese nicht wissen, welche Arzneimittel bereits verordnet wurden. Deshalb schaffen wir jetzt die Grundlage dafür, dass der persönliche Medikationsplan rasch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Bei drei oder mehr Medikamenten wird geprüft, ob diese miteinander verträglich sind oder es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen kann. Diese Kontrolle hilft insbesondere älteren und allein lebenden Menschen.

In Notfällen wird der Notarzt künftig überlebenswichtige Daten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können.

Die elektronische Gesundheitskarte ist auch ein erster Schritt zu einer elektronischen Patientenakte. Mit dieser können die Versicherten über ihre Diagnosen und Therapien schneller und umfassender informiert werden. So steigt auch die Möglichkeit, auf die Entscheidungen über die eigene Behandlung Einfluss zu nehmen. Außerdem wird der Zugriff auf das sogenannte Patientenfach erleichtert: Dort können die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B. einen elektronischen Impfausweis ablegen.

Als weitere nutzbringende Anwendungen sind der elektronische Arzt- und Entlassbrief vorgesehen, damit wichtige Gesundheitsdaten schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit werden die nach wie vor starren Sektorengrenzen zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich überwunden. Außerdem werden langfristig alle Heilberufe und die Pflege mit einbezogen werden. Das Gesetz sieht darüber hinaus weitere telemedizinische Leistungen sowie die Einführung der Videosprechstunde vor.

Wirksamer Datenschutz ist im digitalen Zeitalter von herausragender Bedeutung, denn es gibt kaum sensiblere Daten als die über die eigene Gesundheit. Der Aufbau der neuen Telematik-Infrastruktur muss daher höchste Sicherheitsstandards erfüllen: Zugriffsrechte sind klar geregelt; die Datenabfrage von Ärzten wird protokolliert. Medizinische Daten werden doppelt verschlüsselt. Bei unberechtigten Zugriffen drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Wir stellen damit die Weichen für eine schnellere und zugleich sicherere Kommunikation, wir sorgen für mehr Patientennutzen und Patientensicherheit, für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz in unserem Gesundheitswesen. Blockaden lassen wir in diesem Bereich nicht mehr zu. Deshalb sind im Gesetz Umsetzungsfristen und Sanktionen festgelegt."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2015

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