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GESUNDHEIT/673: Neues Arzneimittelgesetz stärkt Innovationen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. März 2017

Neues Arzneimittelgesetz stärkt Innovationen

Ausschreibungsverfahren für Impfstoffe wird abgeschafft


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschließen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und der zuständige Berichterstatter für den Arzneimittelbereich, Michael Hennrich:

"Mit der Novelle entwickeln wir das Arzneimittelneuordnungsgesetz weiter. Wir fördern die qualitativ hochwertige Versorgung mit Medikamenten durch die Einführung eines Arzneimittelinformationssystems. Ärzte sind damit noch besser über bestehende Therapieoptionen für ihre Patienten informiert, ohne dass sie in ihrem Verordnungsverhalten eingeschränkt wären. Die Versorgung mit Krebsmedikamenten, die die Apotheken eigens für einzelne Patienten zubereiten, wird wirtschaftlicher ausgerichtet ohne Einschränkungen der Qualität oder Versorgungssicherheit. Dazu haben wir die bisher möglichen Ausschreibungen durch andere Maßnahmen ersetzt. Darüber hinaus haben wir im Bereich der Standard-Rezepturen und bei Arzneimitteln, die mit besonders hohem Dokumentationsaufwand für die Apotheken verbunden sind, die Vergütung erhöht.

Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns die Bekämpfung von Lieferengpässen. Wir haben uns deshalb für die Abschaffung des Ausschreibungsverfahrens bei Impfstoffen entschieden. Die Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen. Des Weiteren haben wir die Möglichkeiten der Bevorratung für Krankenhäuser im Falle von Lieferengpässen verbessert und für diesen Bereich eine Meldepflicht für die Unternehmen eingeführt.

Schließlich werden mit dem neuen Gesetz auch die Voraussetzungen für die Entwicklung innovativer Medikamente verbessert. So wird zum Beispiel für Arzneimittel, bei denen sich der Zusatznutzen erst im Laufe der Zeit zeigt (z.B. für chronisch Erkrankte), ein größerer Spielraum beim Erstattungsbetrag gewährt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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