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GESUNDHEIT/698: Für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung


Pressestatememt der CDU/CSU-Fraktion - 4. April 2019

Für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung


Der Bundestag wird am Donnerstag voraussichtlich das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verabschieden. Dazu können Sie die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, mit folgenden Worten zitieren:

"Es ist gut, dass wir mit dem GSAV für noch mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sorgen. Damit reagieren wir schnell auf die gravierenden Vorfälle im vergangenen Jahr mit verunreinigten und gefälschten Arzneimitteln.

Uns ist es beispielsweise wichtig, dass Patientinnen und Patienten schnell und verlässlich informiert werden können, wenn ein Medikament wegen Mängeln zurückgerufen werden muss. Deswegen werden die Kompetenzen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei Rückrufen erweitert. Das BfArM kann künftig auch besser Bundes- und Landesbehörden koordinieren, wenn ein Engpass bei einem Medikament droht.

Die Krankenkassen erhalten bei einem Rückruf - verursacht durch Produktmängel - einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen. Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern soll künftig auch eine bedarfsgerechte Lieferfähigkeit berücksichtigt werden. Ganz wichtig ist uns, dass den Versicherten kein finanzieller Schaden entsteht. Deswegen wird geregelt, dass der Patient keine Zuzahlung leisten muss, wenn er wegen eines Arzneimittelmangels eine Ersatzverordnung für ein neues Medikament braucht.

Der Patientenschutz wird auch gestärkt, indem Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen, besser überprüft werden und indem die Befugnisse von Heilpraktikern eingeschränkt werden. Mit dem GSAV schaffen wir außerdem die Grundlagen für das elektronische Rezept."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2019

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