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INNEN/2834: Koalition stärkt Minderheitenrechte der Opposition


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. April 2014

Koalition stärkt Minderheitenrechte der Opposition

Anpassung von Redezeiten und Minderheitenquoren



Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat gestern eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Stärkung der Minderheitenrechte der Opposition beschlossen. Dazu erklärt der Obmann und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernhard Kaster:

"Mit dem Beschluss zur Ausweitung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode ist sichergestellt, dass GRÜNE und LINKE ihre Oppositionsrolle effektiv wahrnehmen können.

Die große Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Oppositionsrechte zu stärken. Dies ist einmalig in der Geschichte des Deutschen Bundestages.

Mit Blick auf die vorgesehene Redezeit verfügen GRÜNE und LINKE jetzt sogar über die weitreichendsten Redeanteile, die kleinere Oppositionsfraktionen je hatten.

Kurz gesagt: GRÜNE und LINKE haben die Bundestagswahl klar verloren. Sie erhalten als Oppositionsfraktionen dennoch wesentlich mehr Rechte als ihnen die Wählerinnen und Wähler zugestanden haben.

So werden Minderheitsquoren, z.B. für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Enquete-Kommission, so geändert, dass der Antrag von 120 Mitgliedern des Bundestages ausreicht. Auf Wunsch der Oppositionsfraktionen wurde auch beschlossen, klar zu stellen, dass die Regelungen nicht durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit aufgehoben werden können.

Die Zustimmung von Bündnis90/Die Grünen zum Vorschlag der Koalition unterstreicht, dass wir eine ausgewogene Regelung gefunden haben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014