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INNEN/3286: Ostbeauftragte schadet Ostdeutschland


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. Mai 2017

Ostbeauftragte schadet Ostdeutschland

Studie zum Rechtsextremismus ist abwegig und wissenschaftlich stümperhaft


Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer hat am Donnerstag, 18. Mai 2017 eine Studie zu Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland vorgestellt. Dazu erklärt der für den Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:

"Die Studie ist in ihrem Aufbau abwegig und wissenschaftlich höchst bedenklich. So wurden von den Wissenschaftlern vom Göttinger Institut für Demokratieforschung nur Freital, Heidenau und Erfurt in die Untersuchung einbezogen. Von diesen drei Städten ausgehend wurden dann ein Urteil für ganz Ostdeutschland gefällt. Skandalös wird die Angelegenheit dann, wenn Medienberichte zutreffen, wonach Gesprächspartner von den Wissenschaftlern frei erfunden wurden. Wäre dies der Fall, so ist mit dieser Studie die wissenschaftliche Reputation der Autoren grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Nutzen dieser Studie ist gleich null, der Schaden für Ostdeutschland aber enorm.

Der Aufbau Ost ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte für alle Menschen in Deutschland. Eine Ostbeauftragte, die durch einseitige Extremismusforschung den Linksextremismus faktisch unter Schutz stellt, hat ihre Aufgabe verfehlt. Wer den Extremismus wirklich bewerten will, kann dies nicht tun, ohne auch die linksextremistischen Szenen in Leipzig und Berlin ihrem Stellenwert entsprechend einzubeziehen.

Ostdeutschland ist für Menschen in aller Welt attraktiv. Damit das so bleibt, braucht es solide öffentliche Haushalte und ein stetiges Wirtschaftswachstum. Dafür zu sorgen, ist nach wie vor eine der Kernaufgaben beim Aufbau Ost. Nur so können wir gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West erreichen. Dieses Ziel durchsichtigen Wahlkampfinteressen zu opfern, ist eine Missachtung der enormen Lebensleistungen der Ostdeutschen, die es klar zurückzuweisen gilt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2017

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