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INNEN/3290: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen stärkt Kompetenzen des Bundes


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juni 2017

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen stärkt Kompetenzen des Bundes

Länder erhalten Planungssicherheit


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:

"Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eines der zentralen Projekte dieser Legislaturperiode beschlossen. In intensiven Beratungen haben wir im parlamentarischen Verfahren noch weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Der letztlich gefundene Kompromiss ist aus gesamtstaatlicher Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Er enthält sowohl für den Bund als auch für die Länder insgesamt ausgewogene Verbesserungen.

Den Ländern geben wir mit diesem Paket Planungssicherheit für die Zeit ab 2020, in der auch sie die verfassungsrechtliche Schuldenbremse einhalten müssen. Der Bund ist den Ländern bis an die Grenzen seiner eigenen Belastbarkeit entgegengekommen. Er zahlt ab 2020 rund 10 Milliarden Euro jährlich in das Ausgleichssystem. Das war das Ergebnis des Ländervorschlags vom Oktober 2016, den wir an dieser Stelle während der Beratungen im Bundestag nicht in Frage gestellt haben.

Eine wesentliche Konsequenz des Ländervorschlags ist, dass der Bund im neuen System der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mehr direkte und sichtbare Verantwortung für die Finanzlage der Länder bekommt. Wir haben das nicht angestrebt, stehen aber zu dem Kompromiss. Folgerichtig erhält der Bund in Zukunft zusätzliche Kompetenzen sowie Steuerungs- und Kontrollrechte gegenüber den Ländern. Das eine ist nicht ohne das andere möglich.

Gerade bei den Steuerungs- und Kontrollrechten konnte die Union in den parlamentarischen Beratungen erhebliche Verbesserungen für den Bund durchsetzen. Wenn der Bund den Ländern und Kommunen in Zukunft Finanzhilfen für Investitionen gewährt, wird er mehr Mitwirkungsrechte bei der Programmausgestaltung haben. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass die Länder das Geld des Bundes auch tatsächlich für die vorgesehenen Zwecke verwenden. Nicht zuletzt in den Bereichen Kitaausbau und Sozialer Wohnungsbau hat sich gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist.

Die Reform schafft zudem die verfassungsrechtliche Grundlage, dass der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen kann. Wir stellen hierfür zusätzlich 3,5 Milliarden Euro bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für bessere Schulen in Deutschland. Das so genannte Kooperationsgebot des Grundgesetzes bleibt bestehen.

Im Bereich Steuerverwaltung werden die Weisungsbefugnisse des Bundes gegenüber den Ländern beim Vollzug der Steuergesetze gestärkt. Außerdem darf der Bundesrechnungshof zukünftig die Verwendung von Bundesmitteln durch Länder, Kommunen und Private umfassend prüfen. Der Stabilitätsrat, der aus den Finanzministern des Bundes und der Länder sowie dem Bundeswirtschaftsminister besteht, wird ab 2020 überwachen, ob der Bund und die Länder jeweils die Schuldenbremse einhalten.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Der Bund ist damit bei der Prioritätensetzung seiner Verkehrsinvestitionen künftig weniger von der Kooperationsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Landesstraßenbauverwaltungen abhängig. Ziel ist es, Straßenbaumaßnahmen schneller zu realisieren und Haushaltsmittel effizienter einzusetzen. Eine Privatisierung deutscher Autobahnen wird es nicht geben. Die neue Infrastrukturgesellschaft, die künftig für Bau und Erhalt der Autobahnen zuständig sein soll, bleibt im Eigentum des Bundes."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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