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INNEN/3335: Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bundesweit vereinheitlichen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Januar 2018

Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer muss bundesweit vereinheitlicht werden - Saarland als Vorbild


Heute hat der Deutsche Bundestag in einer lebhaften Debatte über die Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge debattiert. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

CDU, CSU und SPD haben in ihren Sondierungsgesprächen eine Neuregelung für die Altersfeststellung von jugendlichen Ausländern vereinbart, die ohne Papiere nach Deutschland einreisen. Wir beenden so die uneinheitliche Handhabung der Altersfeststellung vieler Jugendämter. Nach Schätzungen von Experten sind derzeit mindestens ein Drittel bis zur Hälfte der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter, eine große Anzahl sogar Mitte zwanzig.

Künftig wird das Alter der Einreisenden nur noch in sogenannten ANkER-Zentren und nicht länger in den einzelnen Jugendämtern bestimmt. Dabei orientieren wir uns am erfolgreichen saarländischen Modell. Im Saarland werden seit 2016 alle einreisenden Jugendlichen in einer Vorclearingstelle untergebracht. Erst wenn nach ausführlichem Prüfverfahren feststeht, dass sie tatsächlich minderjährig sind, werden sie durch die Kinder- und Jugendhilfe betreut. Beim saarländischen Prüfverfahren wird die medizinische Altersfeststellung nicht optional, sondern in Zweifelsfällen unbedingt angewandt. Auf diese Weise wurden von Februar 2016 bis November 2017 bei 701 Untersuchungen 243 unbegleitete minderjährige Ausländer als volljährig erkannt.

Die Neuregelung stellt sicher, dass die personal- und kostenintensive Betreuung nur wirklich Schutzbedürftigen zukommt. Das ist richtig, wichtig und sachgerecht.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2018

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