Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 11. Februar 2018
Erfassung antisemitischer Straftaten muss verbessert werden
Wie der Tagesspiegel unter Bezugnahme auf eine Antwort der Bundesregierung berichtet, registrierte die Polizei im Jahr 2017 durchschnittlich vier antisemitische Straftaten pro Tag. Hierzu können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, wie folgt zitieren:
"Die Erfassung antisemitischer Straftaten durch unsere Sicherheitsbehörden muss verbessert werden. Der Bundestag hat deshalb im Januar 2018 verlangt, antisemitische Straftaten im Verfassungsschutzbericht gesondert auszuweisen.
Derzeit besteht vermutlich eine hohe Dunkelziffer. Wenngleich der Schwerpunkt antisemitischer Straftaten unverändert im rechtsradikalen Bereich liegt, müssen wir auch den Antisemitismus unter Zuwanderern genau im Blick haben. Wer in Deutschland Schutz vor Verfolgung sucht, darf dies nicht zur Verfolgung Andersgläubiger missbrauchen. Für die Verbrennungen israelischer Flaggen wie zuletzt vor dem Brandenburger Tor darf es keinen Raum geben - auch nicht für sonstigen Ausprägungen von Antisemitismus."
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2018
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