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INNEN/3417: Effektivere Überprüfung des Asylstatus durch Mitwirkungspflichten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 8. November 2018

Effektivere Überprüfung des Asylstatus durch Mitwirkungspflichten


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag eine Änderung des Asylgesetzes auf den Weg bringen, die anerkannt Schutzberechtigte zur Mitwirkung in ihren Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren verpflichtet. Hierzu können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, wie folgt zitieren:

"Unser Asylrecht sieht aus guten Gründen vor, dass bei Flüchtlingen nach spätestens drei Jahren überprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Schutzgewährung weiter vorliegen. Um eine möglichst sachgerechte Entscheidung treffen zu können, ist das BAMF dabei auch auf die Mitwirkung der Betroffenen selbst angewiesen. Es ist aus meiner Sicht selbstverständlich, dass Menschen, denen wir Schutz gewähren, dieser Pflicht auch nachkommen.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz schreiben wir entsprechende Mitwirkungspflichten ausdrücklich fest. Und wir verbinden einen Pflichtverstoß mit klaren Sanktionen: Legen die Personen künftig nicht alle erforderlichen Dokumente vor oder kommen sie einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch nicht nach, stehen dem BAMF auch Mittel des Verwaltungszwangs zur Verfügung. Das Gesetz ist damit ein weiterer Baustein zur Ordnung und Steuerung der Migration in Deutschland."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2018

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