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KULTUR/552: Kulturgüter besser vor illegalem Handel schützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. Juni 2013

Kulturgüter besser vor illegalem Handel schützen

Gesetzliche Nachbesserung der deutschen Kulturgutrückgabepraxis ist notwendig



Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für Kultur und Medien über den Ende April beschlossenen Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

"Der illegale Handel mit Kulturgut steht weltweit an dritter Stelle der internationalen Kriminalität - direkt nach dem illegalen Handel mit Waffen und Drogen. Illegale archäologische Raubgrabungen und der Diebstahl kulturell wertvoller Gegenstände bedrohen weltweit unser gemeinsames Kulturerbe. Daher begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland und unterstützt Kulturstaatsminister Bernd Neumann in seinem Ziel, die Gesetzeslage zu verschärfen.

Auch anerkannte Experten betonen immer wieder die Problematik des illegalen Kulturguthandels. Laut Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung preußischer Kulturbesitz, ist Deutschland mangels effektiver Gesetze zu einer Drehscheibe des illegalen Handels geworden.

Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten, wie beispielweise in Afghanistan, im Irak und aktuell in Syrien und Mali, werden Museen und archäologische Grabungsstätten geplündert und Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht. Die CDU/CSU-Fraktion steht zu Deutschlands völkerrechtlicher Verantwortung, gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen und unrechtmäßig ausgeführtes Kulturgut zurückzugeben.

Durch die Ratifizierung des UNESCO-Kulturgüterübereinkommens hat die Bundesrepublik zwar die völkerrechtliche Verantwortung übernommen, gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen. Jedoch hat sich nun, nach sechs Jahren Laufzeit des Gesetzes, gezeigt, dass eine gesetzliche Nachbesserung der deutschen Kulturgutrückgabepraxis notwendig ist. Dies wird auch im Bericht der Bundesregierung festgehalten. Während etliche unserer westlichen Partner hunderte unrechtmäßig ausgeführte Kulturgüter anderer Staaten bei der Einfuhr beschlagnahmen und diese in Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zurückgeben, verfügt Deutschland über keine effektive Einfuhrkontrolle von unrechtmäßig ausgeführtem Kulturgut.

Der Bericht fordert eindeutigere Regelungen zur Umsetzung der Rückgabe illegal nach Deutschland eingeführter Kulturgüter und besseren Schutz für deutsches Kulturgut vor der Ausfuhr ins Ausland. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sollen 2014 umgesetzt werden, wenn die erwartete EU-Richtlinie vorliegt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2013