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MILITÄR/665: Einsatz zählt und zahlt sich aus


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Juni 2019

Einsatz zählt und zahlt sich aus

Neues Gesetz - Freiwillig Wehrdienstleistende bekommen mehr Geld


Im Bundestag wird am morgigen Donnerstag das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ("Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz") abschließend beraten. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte:

"Für neue Soldaten, die sich als freiwillig Wehrdienstleistende verpflichten, steigt mit dem Gesetz der Wehrsold. Einem Freiwilligen, der seinem Land dienen möchte, gebührt wie allen anderen Bundeswehrangehörigen Respekt und Anerkennung. Aus diesem Grund ist es uns ein besonderes Anliegen, diese Wertschätzung sichtbar und spürbar zu machen.

Denn nur wenn es uns gelingt, motivierte junge Menschen anzusprechen und dauerhaft für den Arbeitgeber Bundeswehr zu gewinnen, können wir die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig erhöhen. Nur eine starke Bundeswehr ist ein wirklicher Beitrag für Frieden und Freiheit in Europa.

Außerdem möchten wir hervorheben, dass wir gemeinsam mit der SPD den ohnehin schon sehr guten Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verbessert haben. So sind bürokratische Hürden bei der Einsatzversorgung weggefallen. Fürsorge üben wir aus, indem wir an gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten festhalten. Mehrarbeit kann nach wie vor durch Zeitausgleich kompensiert werden. Um den Datenschutz zu optimieren, sollen persönliche Informationen gar nicht oder nur unter strengen Auflagen erhoben werden. Reservisten werden für ihre Bereitschaft zu dienen noch attraktiver besoldet. Einsatzgleiche Verwendungen werden Einsätzen auch in den Versorgungsansprüchen gleichgestellt.

Mit dem Gesetz ebenen wir den Weg hin zu einer personell robusteren Bundeswehr, um die sicherheitspolitischen Herausforderungen konsequent anzugehen. Diese Richtung gilt es mit Nachdruck zu verfolgen - für ein sicheres und freies Deutschland in Europa."

Hintergrund:
Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz umfasst Änderungen an über 30 Gesetzen und Verordnungen. Unter anderem sollen die Altersvorsorge und die sozialen Absicherungen für Bundeswehrangehörige verbessert werden. Berufsfördernde Maßnahmen werden ausgeweitet. Ferner sollen die Soldaten ihren Dienst flexibler gestalten können.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2019

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