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RECHT/1001: Entscheidend ist das Wohl des Kindes


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 13. Januar 2020

Entscheidend ist das Wohl des Kindes


Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschließen. Hierzu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, wie folgt zitieren:

"Mit der heutigen Reform des Stiefkindadoptionsrechts machen wir für viele Kinder in Deutschland die Welt ein klein wenig besser. Im Zentrum des neuen Gesetzes steht das Wohl und das Interesse des Kindes. Es hat sich längst erwiesen, dass auch unkonventionelle Formen der Familie dem Nachwuchs ein stabiles und sicheres Umfeld bieten. Insofern ist es ganz richtig, dass wir der Lebenswirklichkeit Rechnung tragen und den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer Stiefkindadoption bei Paaren, die nicht verheiratet sind, nachkommen. Denn ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht, ist nachrangig. Kinder, die adoptiert werden, müssen sich aber darauf verlassen können, dass die Partnerschaft dauerhaft besteht. Wir stellen deshalb hohe Anforderungen an diese Beziehung und schreiben dafür klare Kriterien im Gesetz fest: Dazu gehört im Regelfall ein mindestens vierjähriges Zusammenleben der Partner oder ein Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind. Darüber hinaus unterstreichen wir das Erfordernis einer umfassenden und nachgehenden Begleitung der Familien durch die Adoptionsvermittlungsstellen bei der Stiefkindadoption".

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2020

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