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RECHT/605: Leistungsschutzrecht - nicht überflüssig, sondern überfällig


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. August 2012

Leistungsschutzrecht - nicht überflüssig, sondern überfällig

Mehrheitsfähiger Entwurf verabschiedet



Das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Leistungsschutzrecht verabschiedet. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

"Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass nach dem dritten Anlauf nun ein mehrheitsfähiger Entwurf des Leistungsschutzgesetzes verabschiedet wurde. Es ist aus unserer Sicht keinesfalls ein überflüssiges, sondern ein überfälliges Gesetz.

Wir haben uns stets vehement für den Schutz des geistigen Eigentums eingesetzt und Verständnis für das Anliegen der Presse gezeigt, sich gegen eine kostenfreie Nutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr zu setzen. Wer sich der Arbeit anderer beinah selbstverständlich bedient, muss dafür auch eine Gegenleistung erbringen. Wir teilen hier die Auffassung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der europaweit für das neue Recht eingetreten ist.

Darüber hinaus hätten die Presseunternehmen gegen Internetriesen wie Google ohne eine gesetzliche Regelung kaum eine Chance auf Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte. Die tägliche, mühsame und eben nicht nur finanziell aufwändige Leistung bei der Erstellung von Nachrichten wird durch das Leistungsschutzrecht endlich anerkannt. Verleger müssen ebenso gut von dem Recht Gebrauch machen wie Journalisten.

Die Koalitionsfraktionen, die mit dem Gesetz einen Auftrag des Koalitionsvertrages erfüllen, werden im parlamentarischen Verfahren nun für eine breite Mehrheit werben. Zugleich appellieren wir weiter an die politisch verantwortlichen Akteure, die längst überfälligen Regelungen zum Urheberrecht, den sogenannten dritten Korb, zeitnah umzusetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2012