Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Oktober 2012
Koalition beschränkt das Haftungsrisiko für ehrenamtlich Tätige
Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen, mit dem die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement maßgeblich verbessert werden. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Detlef Seif:
"Neben wichtigen Verbesserungen im steuerlichen Bereich stärken wir die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Vereins- und Stiftungsrecht. Wir beschränken die Schadensersatzhaftung von ehrenamtlich tätigen Vorständen, Mitgliedern und besonderen Vertretern. Ehrenamtlich tätig ist dabei, wer für die Organisation unentgeltlich tätig ist oder dafür nicht mehr als 720 Euro im Jahr erhält. Damit tragen wir dafür Sorge, dass ehrenamtlich Tätige nicht durch eine mögliche Haftung bestraft oder durch das entsprechende Risiko von ihrem Engagement abgehalten werden.
Des Weiteren schaffen wir mit dem Gesetz mehr Rechtssicherheit für sogenannte Verbrauchsstiftungen und für gemeinnützige GmbHs.
Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche. Hierfür setzt sich die bürgerliche Koalition ein. Die Gesetzesinitiative soll in diesem Sinne ein klares Signal an die Ehrenamtlichen sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird."
Die Initiative geht auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Finanz-, Sport- und Rechtspolitikern der Koalitionsfraktionen zurück. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit der Bundesregierung statt, die auch die Ausformulierung des Gesetzentwurfs übernommen hat.
Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
Die Steuermindereinnahmen für den Fiskus liegen bei 110 Millionen Euro jährlich.
Geplant ist eine sog. Doppeleinbringung: Der Gesetzentwurf soll sowohl durch die Bundesregierung, als auch durch - unter Federführung des Finanzausschusses - die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012