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RECHT/675: Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. April 2014

Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

EuGH-Entscheidung zeigt Leitlinien auf



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Dienstag die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir wollen möglichst schnell eine nationale gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der heutigen Entscheidung des EuGH schaffen. Auch nach der Entscheidung des EuGH können die EU-Staaten eigene Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung erlassen.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine wichtige Maßnahme im Bereich der Verbrechensbekämpfung dar. Ohne diese Maßnahme können die Ermittler zurzeit schwere Straftaten zum Teil nicht aufklären. Das darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

Mit gesetzlichen Mindestspeicherfristen kann der Vorsprung von Kriminellen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden spürbar verringert werden. Beispielsweise wäre auch die Aufklärung der Strukturen der NSU-Terrorgruppe und der von ihr begangenen Straftaten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung deutlich besser voran gekommen.

Auch der EuGH sieht grundsätzlich unter engen Voraussetzungen Spielraum für eine Vorratsdatenspeicherung. Diesen Spielraum wollen wir nun für eine Neuregelung nutzen. Die vom EuGH und auch vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien müssen bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage berücksichtigt werden. Jeder einzelne Zugriff auf die von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und steht bei der Strafverfolgung unter dem Vorbehalt einer richterlichen Genehmigung.

Zudem werden mit der Vorratsdatenspeicherung nur wenige Daten abgefragt und schon gar keine Kommunikationsinhalte preisgegeben. Die Datenspeicherung bleibt damit weit hinter dem zurück, was häufig bei Google, Amazon oder Facebook preisgegeben wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2014