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RECHT/678: Verlage können Vergütung für Nutzung von Inhalten im Internet durchsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juni 2014

Verlage können Vergütung für Nutzung von Inhalten im Internet durchsetzen

Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zeigt Wirkung



Die VG Media hat gegen Google ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Zahlung einer angemessenen Vergütung auf Grundlage des Presseleistungsschutzrechts eingeleitet. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter für Urheberrecht Ansgar Heveling:

"Die Anrufung des Schiedsgerichts durch die VG Media gegen Google ist der nächste konsequente Schritt zur Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts. Sie zeigt, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein wirksames Instrument zur Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum ist."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir haben das Gesetz seinerzeit beschlossen, um den Verlagen das Recht einzuräumen, eine Vergütung für die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte zu erhalten. Dieses Recht kommt nun zur Anwendung und soll durchgesetzt werden."

Ansgar Heveling: "Es ist zu begrüßen, dass seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2013 die Mehrzahl der Verlage ihr Leistungsschutzrecht einer Verwertungsgesellschaft übertragen hat. Denn bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verwertungsgesellschaftspflicht eingesetzt. Wie sich jetzt zeigt, war die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu einer gestaltenden Ordnungspolitik auch im Internet."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014