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RECHT/686: Uber stellt sich mit seinem Geschäftsgebaren über den Rechtsstaat


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. September 2014

Uber stellt sich mit seinem Geschäftsgebaren über den Rechtsstaat

Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst ist zu begrüßen



Zur Erklärung des Fahrdienstleisters Uber, sich über die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt hinwegzusetzen, erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil:

"Mit seiner öffentlichen Ankündigung, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiterzubetreiben, stellt sich der private Fahrdienstleister Uber gegen den Rechtsstaat. Damit entkräftet Uber den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs nicht, sondern disqualifiziert sich und sein Geschäftsmodell endgültig."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Landgerichts Frankfurt, Uber einstweilig die weitere Vermittlung von Fahrdienstleistungen zu untersagen. Hier liegen eindeutig Anhaltspunkte für unlauteren Wettbewerb vor. Uber kann im Gegensatz zu zugelassenen Taxi-Unternehmen Fahrdienstleistungen zu Dumping-Preisen anbieten, da die über Uber tätigen Fahrer Privatleute sind. Sie verfügen nicht über eine Personenbeförderungslizenz, also auch über keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Das Risiko dieser privaten Anbieter ist hoch, da nach Unfällen die Versicherungen bei den Uber-Fahrdienstleistern Regress nehmen, was bei Personenschäden schnell existenzbedrohende Summen erreichen kann."

Mechthild Heil: "Personenbeförderung durch Fahrer ohne Lizenz und Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden Versicherungsschutz stellt ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar. Damit kann das scheinbar so günstige Angebot von Uber den Verbraucher sehr schnell teuer zu stehen kommen. Nachdem die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache gegen Uber vorliegt, werden wir prüfen, welche gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen, um solchen Geschäftsmodellen, die den Wettbewerb verzerren, Risiken für den Verbraucher schaffen und soziale Standards umgehen, wirksam zu begegnen."

Hintergrund:
Das Landgericht Frankfurt hatte die weitere Vermittlung von privaten Fahrdienstleistungen über die amerikanische Smartphone-App Uber bis zur Klärung des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs mit einstweiliger Verfügung untersagt. Uber hatte daraufhin öffentlich angekündigt, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiter zu betreiben.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2014