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RECHT/693: Fluggastrechteverordnung zügig umsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. September 2014

Fluggastrechteverordnung zügig umsetzen

Rechte für Fluggäste stärken



Zu den laufenden Beratungen zur Fluggastrechteverordnung erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig:

"In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof zu Gunsten von Flugpassagieren entschieden, die aufgrund von Verspätungen Ausgleichszahlungen von ihrer Fluggesellschaft verlangt haben. Dem Fluggast stehen je nach Länge der Flugstrecke und Umfang der Verspätung bis zu 600 Euro zu. Doch der Umfang der Ausgleichzahlungen ist strittig und die Fluggäste müssen ihre Entschädigung immer erst einklagen. Das ist nicht hinnehmbar. Zwar soll diese Regelungslücke in der derzeit geltenden Verordnung geschlossen werden. Doch auch nach 22 Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Luftverkehr ist nicht absehbar, wann eine Einigung der Mitgliedstaaten erfolgen wird. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Mit einer zügigen und klaren Entscheidung in dieser Sache kann die EU ihre Position als Sachwalterin der Interessen der Bürgerinnen und Bürger festigen."

Hintergrund:
Am 13. März 2013 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Annullierung sowie großer Verspätung von Flügen vorgelegt. Damit sollen Ausgleichszahlungen für Flugannullierungen und Verspätungen geregelt werden.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2014