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RECHT/697: Mietpreisbremse wird neuer Baustein im sozialen Mietrecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. November 2014

Mietpreisbremse wird neuer Baustein im sozialen Mietrecht

Für die Union ist der Neubau von Wohnungen von entscheidender Bedeutung



Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in erster Lesung den Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beraten. Damit werden die Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte sowie das Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsrecht verankert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit der Mietpreisbremse fügen wir dem sozialen Mietrecht einen neuen Baustein hinzu. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Damit lösen wir ein, was wir vor der letzten Bundestagswahl versprochen haben. Der Gesetzentwurf trägt dementsprechend die Handschrift der Union.

So ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass Investitionen in den Neubau von Wohnungen durch die Mietpreisbremse nicht behindert werden. Im Gegenteil: Sie müssen in den Gebieten mit angespannten Märkten verstärkt werden. Denn Mieten werden nur durch ein größeres und bedarfsgerechtes Angebot von Wohnungen langfristig und nachhaltig stabil gehalten. Damit solche Investitionen nicht gefährdet werden, ist die Vermietung von Wohnungen in Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Es ist gut, dass auch Minister Maas letztlich erkannt hat, dass dies eine entscheidende Voraussetzung für langfristig stabile Mietpreise ist.

Auch Länder und Kommunen müssen dazu beitragen, dass mehr neue Wohnungen gebaut werden. Wir als Union haben durchgesetzt, dass die Landesregierungen im Rahmen der Mietpreisbremse konkret beschreiben müssen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um bei Wohnungsmangel Abhilfe zu schaffen.

Uns ist zudem wichtig, dass Mieter und Vermieter die zulässige Miete mit zumutbarem Aufwand ermitteln können. Das beste Hilfsmittel dabei ist ein qualifizierter Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und alle zwei Jahre erneuert wird. Der Gesetzentwurf stellt in seiner Begründung fest, dass in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, ein Bedürfnis für die Erstellung von Mietspiegeln bestehen dürfte. Wir sollten in den anstehenden Beratungen ernsthaft prüfen, ob diese Aussage in den Gesetzestext selbst übernommen werden kann, um den Kommunen ihre Verantwortung noch deutlicher vor Augen zu führen.

Mit dem Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen sorgen wir für mehr Fairness im Verhältnis zwischen Mieter, Vermieter und Makler. Künftig muss der Vermieter immer die Maklercourtage zahlen, wenn er den Makler mit der Vermittlung seines Mietobjekts beauftragt hatte. Im parlamentarischen Verfahren sind hier noch verschiedene Einzelpunkte zu klären, etwa weil es nach der derzeitigen Gesetzesfassung bestimmte Konstellationen gibt, in denen der Makler weder vom Vermieter noch vom Mieter eine Provision für seine Vermittlungsleistung verlangen dürfte."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2014