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RECHT/714: Gesetzentwurf für das Deutsche Institut für Menschenrechte steht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. März 2015

Gesetzentwurf für das Deutsche Institut für Menschenrechte steht

Koalition einigt sich auf Inhalte und Zeitplan


In intensiven Verhandlungen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Inhalte eines Gesetzentwurfs für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) e.V. verständigt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:

"Wir begrüßen sehr, dass es nun eine gute und tragfähige gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte geben wird. In intensiven Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner, in die von unserer Seite auch die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter Bernd Fabritius eingebunden waren, ist es uns gelungen, einen Kompromiss zu erarbeiten.

Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes sind:

• Es wird ausdrücklich festgeschrieben, dass der eingetragene Verein die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland ist, solange das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. die ihm gestellten Aufgaben gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen wahrnimmt.
• Neu ist, dass das Institut bei der Betrachtung der Menschenrechtslage in Deutschland nun auch ausdrücklich die Aufgabe hat, in geeigneten Fällen eine vergleichende Perspektive zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland einzunehmen.
• Auf der Basis eines Finanzierungsgesetzes - analog zum Gesetz für das Deutsche Rote Kreuz - ist es gelungen, den Vereinsstatus des DIMR zu erhalten.
• Zukünftig wird das Institut nicht mehr aus den Haushalten von vier verschiedenen Ministerien finanziert, sondern allein aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages. Damit wird die Finanzierung transparenter.
• Durch Vorgaben sowohl zum Kuratorium als auch zur Mitgliederversammlung wird die Pluralität der Gremien gemäß den Pariser Prinzipien gesichert. Die vielen Facetten der Zivilgesellschaft werden besser widergespiegelt.
• Zukünftig wird das DIMR dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Menschenrechtsentwicklung in Deutschland vorlegen, zu dem der Deutsche Bundestag dann Stellung beziehen soll.
• In den Aufgabenkatalog sind u.a. Analysen zu weiterwirkenden menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit bestehender Institutionen aufgenommen worden.

Mit diesem Gesetz erhält das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. nunmehr die nach den Vorgaben der Pariser Prinzipien erforderliche gesetzliche Grundlage. Sein Mandat wird - wie eingefordert - klar festgelegt, seine Zuständigkeit und seine Zusammensetzung werden im Einzelnen beschrieben. Mit der heutigen Einigung ist sichergestellt, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig eingeleitet werden kann, um den A-Status im bevorstehenden Akkreditierungsverfahren zu sichern."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015

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