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RECHT/726: Reform der Tötungsdelikte hat keine Priorität


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2015

Reform der Tötungsdelikte hat keine Priorität

Expertengruppe schließt Arbeit ab


Die Expertengruppe zur "Überarbeitung der Tötungsdelikte" hat ihre Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche vorgestellt werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Für die Unionsfraktion hat die Reform der Tötungsdelikte aktuell keine Priorität. Ein Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unverjährbarkeit von Mord sind für uns unverzichtbar. Lebenslange Freiheitsstrafe für die Tötung eines Menschen, die aufgrund weiterer Umstände als besonders verwerflich zu beurteilen ist, entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der allermeisten Menschen in unserem Land. Die Gerichte haben zu sämtlichen Rechtsproblemen - insbesondere zu den einzelnen Mordmerkmalen wie Habgier oder Heimtücke - akzeptable Lösungen entwickelt.

So kann schon jetzt in Mordfällen ausnahmsweise von lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen werden, wenn das konkrete Verschulden des Täters als sehr gering zu bewerten ist (sogenannte Rechtsfolgenlösung). Die von den Reformbefürwortern häufig angeführten Fälle des 'Haustyrannen-Mord? (misshandelte Frau ermordet misshandelnden Mann) überzeugen daher nicht. Bereits jetzt erkennt die Rechtsprechung an, dass die Tat einer schwachen, misshandelten Frau, die ihr Martyrium beendet, indem sie ihren gewalttätigen Ehemann beispielsweise im Schlaf - also heimtückisch - tötet, anders behandelt werden muss als die Tat des 'Haustyranns?, wenn dieser seine Ehefrau heimtückisch tötet. Die Einzelfallgerechtigkeit ist also gegeben. Jede Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie bessere Ergebnisse liefert als die heutige Rechtsprechungspraxis.

Im Übrigen ist das Argument der Reformbefürworter, es handle sich bei Mord um eine Vorschrift aus der NS-Zeit, nicht ganz zutreffend: Für die Tötungsdelikte dürfte insbesondere der Entwurf des Schweizer Rechtswissenschaftler Carl Stooss von 1894 Pate gestanden haben. Zudem hat Prof. Dr. Dr. Albin Eser bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass Roland Freisler (Staatssekretär im Reichsjustizministerium bzw. Präsident des Volksgerichtshofes) ursprünglich gerade nicht die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, sondern einen Einheitstatbestand favorisiert habe. Damit wollte Freisler den Richtern die volle Freiheit zur Verhängung der Todesstrafe geben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2015

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