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RECHT/784: Rücksichtslose Raser in Schranken weisen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. November 2016

Rücksichtslose Raser in Schranken weisen

Zögern des Bundesjustizministeriums bei illegalen Autorennen nicht nachvollziehbar


Der Bundesrat hat einen Entwurf zum strafrechtlichen Verbot von illegalen Autorennen im normalen Verkehr vorgelegt und greift damit ein drängendes Thema auf. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wer ganz bewusst seinen eigenen Kick auf Kosten unschuldiger Dritter sucht, den erreicht man nicht mit Appellen an die Vernunft, sondern nur mit strafrechtlichen Sanktionen. Der Bundesratsentwurf greift aber noch zu kurz: Der Beweis eines solchen Rennens wird in der Praxis schwierig. Außerdem erfasst der Bundesratsentwurf nicht die ebenso gefährlichen Raser, die ihren nächsten Geschwindigkeitsrekord aufstellen wollen und dabei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Wie gefährlich solche "Solo-Rennen" sind, kann man anhand zahlreicher selbstgefilmter Videos im Internet sehen. Leider hat das Haus von Justizminister Maas aber noch keinen Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet. Deshalb ist es gut, dass sich jetzt das CSU-geführte Verkehrsministerium der Problematik angenommen hat."

Sebastian Steineke: "Richtig ist, dass bei illegalen Autorennen und Rasern künftig das Strafrecht angewandt wird. Bislang mussten die Raser nur ein einmonatiges Fahrverbot und maximal 400 Euro Bußgeld fürchten. Jetzt sind bis zu 10 Jahre Haft vorgesehen, wenn Menschen getötet oder schwer verletzt werden. Auch der Einzug der Fahrzeuge ist ein richtiger Schritt, um die Täter längerfristig an einer Wiederholung zu hindern."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016

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