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RECHT/904: § 219 a - ein gelungener Kompromiss


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 21. Februar 2019

§ 219 a - ein gelungener Kompromiss


Zu der am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag stattfindenden 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, wie folgt zitieren:

"Das heute verabschiedete Gesetz ist ein gelungener Kompromiss, der die unterschiedlichsten Positionen gut zusammenbindet: Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass das Werbeverbot nicht gestrichen wird. So machen wir deutlich, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine medizinische Leistung ist wie andere auch. Die gut austarierte Gesamtarchitektur der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten mit der Zielsetzung, das ungeborene Lebens zu schützen, bleibt erhalten. Das Gesetz schließt eine Informationslücke: Frauen, die ungewollt schwanger werden und Hilfe und Unterstützung brauchen, werden künftig in allen Beratungsstellen darüber informiert, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Und es schafft Rechtssicherheit: Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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